- Hintergrundinfos
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung ist gefragt!
Um die mit Ihnen bestehende Geschäftsbeziehung in der gewohnt vertrauensvollen und partnerschaftlichen Weise fortführen zu können, sind wir auf Ihre aktive Mitwirkung angewiesen.
BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Änderungen von Bedingungen oder Preisen ohne aktive Zustimmung seitens der Kundinnen und Kunden nicht zulässig sind (Az. XI ZR 26/20 bezüglich der Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken). Daher bedarf es jetzt Ihrer Unterstützung.
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 2021 geht.
Was ist zu tun?
Um unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung rechtssicher fortzusetzen, benötigen wir bis spätestens 31. Juli 2022 Ihre Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen sowie zum Preis- und Leistungsverzeichnis. Kunden mit Girokonten oder Kreditkarten müssen zudem den neuen Girokonten- und Kartenpreisen zustimmen. Wenn Sie den neuen Bedingungen nicht zustimmen, können wir unser bestehendes Vertragsverhältnis nicht weiter fortführen.
Informationen zum Zustimmungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, welches wir Ihnen im elektronischen Postfach oder per Briefpost zugestellt haben.
Grundsätzlich haben wir uns dazu entschieden, Ihnen die umfangreichen Dokumente nicht postalisch zuzusenden, sondern die natürlichen Ressourcen zu schonen. Alle notwendigen Unterlagen halten wir daher digital für Sie als Download und bei Bedarf in gedruckter Form bereit.
Wir bieten Ihnen drei Varianten der Zustimmung an:
- QR-Code
Auf der zweiten Seite des Schreibens befindet sich Ihr individueller QR-Code. Nachdem dieser mit der Kamera Ihres Smartphones oder Tablets eingescannt wurde, gelangen Sie in den Zustimmungsprozess. Alle relevanten Unterlagen werden angezeigt und zum Download angeboten.
- Link und ID-Code
Sollten Sie Ihren persönlichen QR-Code nicht scannen können, rufen Sie bitte den im Anschreiben genannten Link auf und geben Ihren persönlichen ID-Code ein. Dieser ist ebenfalls im Schreiben genannt.
- In unseren Geschäftsstellen
Alternativ bieten wir Ihnen an, in unseren Geschäftsstellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis vor Ihrer Zustimmung papierhaft zu erhalten. So können Sie auch vor Ort Ihr Einverständnis erteilen.
Link zur Zustimmungsseite (Identifizierungs-Code bereithalten)
Häufige Fragen
Unser Kunden-Service-Team steht Ihnen sehr gerne für alle Ihre Fragen rund und Ihre Zustimmungserklärung zu unseren neuen AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zur Verfügung. Wählen Sie einfach die 06881/509-0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: postfach-ksc@levo-bank.de
Weiter Informationen zu unserem KundenServiceTeam.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Veränderungen bei Vertragsbedingungen und Preisen ab sofort aktiv zustimmen müssen. Die bisherigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der eine sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ ausreicht, sind daher nicht mehr zulässig. Wir haben unsere AGB an diese Rechtsprechung des BGH angepasst und benötigen dafür nun Ihre aktive Zustimmung. Darüber hinaus setzen wir eine Preisanpassung um. Was dies genau für Sie bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Schreiben.
Ja, dies betrifft alle Banken, welche in ihren AGB die nun unwirksamen Klauseln hatten.
Ab Juni 2022 erhalten alle unsere Kunden eine schriftliche Information zum Zustimmungsverfahren. Wenn Sie das elektronische Postfach nutzen, wird Ihnen diese Nachricht dort eingestellt.
Wir freuen uns über eine zeitnahe Rückmeldung. Die Änderungen mit Ihnen sollen zum 31.07.2022 wirksam vereinbart sein. Bitte bedenken Sie, dass wir bei einer nicht rechtzeitigen Rückmeldung, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen in der bisherigen Form nicht fortsetzen können.
- Scannen Sie zunächst den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones, Handys oder Tablets.
- Nutzen Sie nun den Button „Ansehen“ für die Lesefunktion. Betätigen Sie den Button „Download“ und laden sich die Dokumente auf einen eigenen Datenträger (zum Beispiel auf eine Festplatte, einen USB-Stick oder in eine Cloud) herunter.
- Wenn Sie die Dokumente angesehen und heruntergeladen haben, wird der Button "Bestätigen" aktiv und ändert seine Farbe in Blau.
- Abschließend bitte den Button „Bestätigen“ anklicken. Damit dokumentieren wir Ihre Zustimmung automatisch und für Sie ist alles erledigt.
Ja. Alternativ zum elektronischem Verfahren bieten wir Ihnen an, in unseren Geschäftsstellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis vor Ihrer Zustimmung papierhaft zu erhalten. So können Sie auch vor Ort Ihr Einverständnis erteilen.
Auf telefonische Anfrage senden wir Ihnen die individuellen Unterlagen zu. Anschließend können Sie uns ebenso per Post die schriftliche Zustimmung zukommen lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte an unser KundenServiceTeam.
Theoretisch ist das möglich. Allerdings dürfen wir Ihre Kontoverbindung dann ausschließlich für die Produkte fortführen, bei denen aktuell keine Veränderungen vorgesehen sind. Alle anderen Verträge müssten dann aufgelöst werden.
Nein. Jeder Mitinhaber muss die Zustimmung selber vornehmen.
Nein. Der Kontoinhaber muss die Zustimmung vornehmen.
Bei minderjährigen Kindern werden wir die Eltern anschreiben. Der Zustimmungsprozess muss durch die gesetzlichen Vertreter durchlaufen werden.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Wenn Sie den neuen Bedingungen nicht zustimmen, können wir unser bestehendes Vertragsverhältnis nicht weiter fortführen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden an das BGH-Urteil angepasst. Im Vergleich zu den vor dem BGH-Urteil gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus September 2020 wurde die Zustimmungsfiktion gestrichen und durch das nun gültige Zustimmungsverfahren ersetzt.
Die neuen Preise gelten ab dem 1. Oktober 2022.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH ergeben hat.
Wir vereinbaren derzeit mit allen unseren Kunden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung neu. Gerade wenn wir schriftlich mit Ihnen kommunizieren, sind wir sehr sorgfältig und achten auf ein ressourcenschonendes Vorgehen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – wir melden uns bald bei Ihnen. Wenn Sie jedoch bis Ende Juni keine Information erhalten haben, wenden Sie sich gerne an unser KundenServiceTeam.