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Lächelndes Paar sitz auf einer Couch und schaut sich Dokuemnte an

CleverGeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das CleverGeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem CleverGeld gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Produkteckdaten
Mindestbetragab 5.000 Euro
Anlagedauerkeine feste Laufzeit
Kündigungsfrist35 Tage Kündigungsfrist
VerfügungenVerfügungen innerhalb der Kündigungsfrist bzw. ohne Kündigung sind nicht möglich; nach Ablauf der Kündigung wird der gekündigte Betrag automatisch umgebucht; bei einer Gesamtkündigung wird das Konto gleichzeitig auch aufgelöst.
ZinsenStand 11.06.2025 -  0,75 % p.a. (variable Verzinsung, wird regelmäßig an die Entwicklung Kapitalmarktzinsen angepasst)

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FAQ zum CleverGeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das CleverGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem CleverGeld gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer