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Energieausweis online beantragen

Jetzt einfach und bequem bei unserem Partner Energieausweis48 online einen Vebrauchs- oder Bedarfsausweis beantragen.

Jetzt Energieausweis beantragen
Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet Gebäude wie Häuser oder Wohnungen anhand verschiedener energetischer Parameter. Er stuft die Gebäude in Effizienzklassen von A bis H ein, wobei ein guter Wert auf ein energetisch gut erhaltenes Gebäude hinweist. Zudem enthält der Ausweis Empfehlungen, wie das Gebäude in Bezug auf die Energieeffizienz modernisiert werden kann.

Der Energieausweis ist bei jeder Form der Vermarktung eines Gebäudes – sei es bei der Vermietung oder dem Verkauf – ein Pflichtbestandteil. Jeder Energieausweis ist 10 Jahre lang rechtsgültig und wird von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Hauseigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen bei Neubauten, nach größeren Modernisierungen sowie bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Der Energiepass muss vor dem Inserieren in einem Immobilienportal vorliegen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Ein neuer Energiepass muss vor Ablauf dieser Frist normalerweise nur beantragt werden, wenn größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage erfolgt sind.

Was ist ein Verbrauchs­ausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Heiz- und Warmwasserverbrauch der Bewohner. Als Grundlage dient der auf die Gebäudenutzfläche A(N) bezogene Verbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten 3 Jahre (36 Monate). Zusätzlich werden Kühlzuschläge, Leerstandszuschläge, Zuschläge bei getrennter Warmwasserbereitung und für solarthermische Anlagen rechnerisch berücksichtigt.

Der Verbrauchsausweis ist weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, da das Ergebnis stark vom Nutzerverhalten abhängt.

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen, basierend auf der energetischen Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik.

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wird der Bedarfsausweis nicht durch das individuelle Nutzerverhalten beeinflusst und bietet daher eine deutlich höhere Aussagekraft.