Hier finden Sie alle aktuellen Hinweise, die die levoBank betreffen. (Stand 23.07.2021)
Hinweise
Bareinzahlungen ab 10.000 Euro
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen ab 10.000 Euro müssen wir Sie bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank,
aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf,
Goldverkauf)
- Quittungen bzgl. getätigter Sortengeschäfte,
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen ab 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten ab 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 10 Bankarbeitstagen unter Angabe Ihres Namens, des Datums der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Freundliche Grüße
Ihre levoBank eG